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Änderung des Gewerbesteuerhebesatzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gemäß Statistischem Bundesamt liegt der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz bei allen 11.160 Städten und Gemeinden bei 359,1 %.

 

Aus der Statistik ist zu erkennen, dass in Bundesländern, welche als „Geberländer“ zu bezeichnen sind, die meisten Gemeinden und Städte unterhalb oder nahe beim Durchschnitt zu finden sind und die Bundesländer welche als „Nehmerländer“ zu bezeichnen sind, diese deutlich über dem Durchschnitt liegen.

Es scheint also einen Zusammenhang von guter Wirtschaftskraft eines Bundeslandes zu einem gemäßigten Steuersatz in den Gemeinden/Städten zu geben.

 

So sind in Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg fast ausnahmslos Gemeinden zu finden, die teilweise sehr deutlich, unter dem Durchschnitt von 359,1% liegen.

 

In NRW liegen jedoch die allermeisten Städte über dem Durchschnitt, (NRW-Schnitt 445,6). Besonders die stark verschuldeten Städte werden in der Statistik mit Hebesätzen von teilweise über 500 und mehr geführt.

Ein hoher Steuersatz geht also oftmals mit hoher Verschuldung einher.

 

Eine auffällige positive Ausnahme in NRW ist hierbei die Gemeinde Monheim mit einem Gewerbesteuerhebesatz von nur 265.

 

Dieser günstige Steuersatz besteht aber erst seit wenigen Jahren. In 2010 lag er noch in etwa auf Wachtendonker Niveau, mit 435%. Zu diesem Zeitpunkt plagten hohe Schulden den Monheimer Gemeindehaushalt. Seit 2008, mit 28 Mio. Euro, haben sich die Steuererträge für Monheim bis 2016 auf 240 Mio. € gesteigert.

 

Diese starke Steigerung der Steuereinnahmen steht in einem kausalen Zusammenhang zum günstigen Steuersatz, da umliegende Gemeinden deutlich höhere Hebesätze haben: Neuss 455, Dormagen 450, Hilden 400, Erkrath 420 oder Düsseldorf mit 440 um nur einige im Umfeld von Monheim zu nennen. Es ist somit deutlich nachvollziehbar, dass zahlreiche Betriebsverlagerungen gerade wegen dem günstigen Steuerhebesatz in Höhe von 265% erfolgten.

 

Das es sich mit Monheim hierbei nicht um ein einmaliges Beispiel handelt, dokumentiert die Firmensitzverlagerung der Boquoi – Handelsgesellschaft von Straelen nach Gadebusch in Mecklenburg-Vorpommern, um signifikante Gewerbesteuervorteile in Höhe von rund 9 Mio. Euro zu nutzen, wie es in der Rheinischen Post vom 2.10.2015 nachzulesen ist. Gadebusch hat einen Gewerbesteuerhebesatz von 240 und dort wohnten in 2014 mit 5482 Einwohner deutlich weniger Menschen als in Wachtendonk.

 

Im Focus 37/17 wird von der kleine Gemeinde Groß Berßen berichtet. Dorthin hat die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft (gehört dem Land Niedersachsen) ihre Verwaltung von Hannover verlegt. Den Bürgermeister freut es, denn die Gewerbesteuer ist mal eben von 200.000 Euro auf 2 Mio. Euro gesprungen.

 

Es gibt zahlreiche weitere Beispiele, von kleinen und mittelgroßen Gemeinden die durch mutiges, aber auch geschicktes Handeln, gepaart mit Anpassungen an wettbewerbsfähige Steuersätze, sehr erfolgreich sind.

 

Wachtendonk liegt verkehrsgünstig an der A40, hat 2 Autobahnanschlüsse und verfügt sehr bald über ein schnelles Glasfasernetz.

Flughäfen und Fernbahnhöfe sind in erreichbarer Entfernung.

Dies sind wesentliche Voraussetzungen um, insbesondere für Verwaltungsgesellschaften, interessant zu sein, sofern die Steuerlast stimmt.

 

Die Gemeinde Waldorf in Baden-Württemberg bietet ähnliche Voraussetzung wie Wachtendonk.

Direkter Autobahnanschluss an der A5 und A6, in einer knappen Stunde ist man am Flughafen Frankfurt und in 30 Minuten am Fernbahnhof Mannheim.

 

Derzeit hat Walldorf ca. 15.000 Bewohner. Anfang der 70-er Jahre waren es deutlich weniger. In dieser Zeit beschlossen 5 Männer ihr Gewerbe „Softwareentwicklung“ in Walldorf anzumelden.

Hieraus ist der weltgrößte Softwarehersteller für Unternehmenssoftware, die Firma SAP, entstanden. SAP hat noch immer seinen Hauptsitz in Walldorf und bei einem Milliardenumsatz wird es vermutlich auch damit begründet sein, dass der Gewerbesteuerhebesatz bei nur 265% liegt.

 

Wir stellen den Antrag, den Gewerbesteuerhebesatz ab dem 1. Januar 2019 auf

295% zu senken.

Der Zeitraum bis zum 1. Januar 2019 soll genutzt werden um mit intensiver Werbung und professionellem Marketing die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung zu schaffen, auch um eine evtl. Abschwächung der Steuereinnahmen zeitlich so gering wie möglich zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Matthias Küppers

(Fraktionsvorsitzender)

 

Peter Philipps

(1. Vorsitzender)

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Änderung des Gewerbesteuerhebesatzes
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