Stellungnahme RM Manuel Basten in der Ratssitzung vom 07.10.:
Wie mit der Abwägungsentscheidung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes mitgeteilt, kommt dem Bereich Naturpark Schwalm-Nette eine
besondere Bedeutung zu:
So ist die Rede von der „Sicherung von Vielfalt, Eigenart und
Schönheit der Landschaft“, es erfolgt der Hinweis auf das Vogelschutzgebiet „Schwalm-Nette Platte“ in ca. 300 Metern Entfernung, mit einer
sehr wahrscheinlichen Betroffenheit Windenergieanlagen-empfindlicher Arten durch Barrierewirkung.
Als Ziel der Gemeindeentwicklung wird der „Erhalt und die
Weiterentwicklung des […] noch vorhandenen naturnahen Erscheinungsbildes der niederrheinischen Kulturlandschaft“ genannt und auf die Entwicklung von „attraktiven Natur- und Landschaftsräumen“ hingewiesen.
Die Gesamteinschätzung von Ökoplan kommt als Auszug des Plankonzeptes zur Feststellung „erheblicher konkurrierender Belange, die der Windenergienutzung in diesem Bereich entgegenstehen“ und nennt ebenfalls:
- Hohes Konfliktpotential mit Artenschutz (Barrierewirkung Vogelschutz)
- Landschaftsschutz (wobei eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans nach §67 BnatSchG nicht in Aussicht gestellt wird
(Stellungnahme Kreis Kleve, untere Landschaftsbehörde vom 30.03.2016!)
- Sowie die erfolgten Ratsbeschlüsse von 1999, 2013 und 2016 mit dem Entschluss, den Bereich aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die
landschaftsorientierte Erholung von Windenergieanlagen freizuhalten!
Anwohner und Bürgerwille
Die Anwohner „Heideweg“ waren mit der Unterschriftenliste gegen alle drei Anlagen, gegen deren Abstand und „die geplanten enormen Höhen, sowie
der Standort im Landschaftsschutzgebiet“!
Diese Unterschriftenliste mit 68 Unterzeichnerinnen / Unterzeichnern jetzt „kleinzureden“ und zu meinen, dass man sich nur gegen die mittlere
Anlage gewehrt habe ist schlichtweg falsch und ein Schönreden!
Aufgrund des üblichen Westwindes sind die Anwohner /-innen des Bereich Heidewegs besonders durch den auftretenden Schall (ganztags) und
Schattenschlag am Abend betroffen!
Die Unterschreitung der 1.000 Meter ist auch bei Wegfall der mittleren Anlage gegeben und gegen jede aktuelle gesetzliche Planung in Bund und
Land.
Zukunftsfähigkeit der Gemeinde
Durch den „1.000 Meter-Radius“ verbauen wir uns wichtige Flächen die wir für die weitere Entwicklung der Gemeinde in Zukunft benötigen werden.
Insbesondere der Bereich südlich Bröhlstraße, westlich Irmgardispfad und nördlich Hötenweg steht für eine mögliche Erweiterung des Gewerbegebietes, einer Wohnbebauung oder zum Flächentausch
aufgrund der 1.000 Meter-Abstände dann nicht mehr zur Verfügung! Das betrifft insgesamt pro Windrad eine Fläche von 3,14 km² oder 314 Hektar!
Ebenso betroffen sind sämtliche weitere Bereiche, z.B. eine mögliche Erweiterung der Champignon Farm im Süden der angedachten Anlagen. Mit dem
Baugebiet „In der Dell“ sei ein Beispiel für rege Diskussionen rund um Bauen, Windräder und Abstände genannt!
Aussage Freitagsvideo 01.10.
Die Aussage, dass die beiden Anlagen zusammen 24 GWh/a erzeugen zweifeln wir an. Wir haben aktuell 11 Windenergieanlagen die laut Statistik von
Energieatlas NRW 30GWh/a erzeugen, wie sollen zwei Anlagen dann auf einen Wert von 24GWh/a kommen?
Nach eigener Recherches sind die 24 GWh/a die Angaben der Volllaststunden wenn die Anlage 24 Stunden an 365 Tagen durchläuft! Da die Anlage
aber nicht das ganze Jahr unter Volllast läuft, geht man hier von einem Wert von 12 - 25% der Wirkung aus, so dass man im besten Falle auf circa 5 GWh/a käme. Unsere Ziele werden somit entgegen
der Aussage des BM nicht erreicht und schon gar nicht übertroffen!
Wir stellen uns nicht gegen Windkraft und Erneuerbare Energien -- aufgrund der oben genannten Punkte aber nicht an dieser Stelle! Weitere
Möglichkeiten werden aktuell nicht einmal mehr benannt:
Wir sind für das Repowering bestehender Anlagen, die demnächst schon ihr Höchstalter erreicht haben, wir sind für die Nutzung, Erweiterung und
Förderung der bereits vorhandenen Biogasanlagen und wir sind für Solarparks auf Feldern oder Wasserflächen!
Nur als ein Beispiel sei der Solarpark Vinn bei Moers genannt: Der Park erzeugt auf einer Fläche von 4,4 ha knapp 4 GWh/a (Windrad ~5
GWh/a).
Als Ausgleichsmaßnahme wurden beim Bau der Anlage 47 Bäume gepflanzt, 5.400 m² Hecken- und Gebüschelemente gepflanzt und 16.500m² Wiesenfläche
neu angelegt! Das Unternehmen sucht aktuell weitere Flächen in der Region!
Wir glauben auch nicht an den guten Willen und den Klimagedanken der Investoren. Die aktuelle Formulierung in der Vorlage ist schwammig und
lässt den dringenden Wunsch auf Realisierung der dritten Anlage unschwer erkennen. Sicher scheint, dass das Unternehmen alles versuchen wird, die dritte Anlage umzusetzen! Wir rechnen mit einem
Verkauf der Anlagen binnen weniger Jahre an ein anderes Unternehmen und einer Klage des Betreibers gegen den Vertrag, dessen Inhalt heute auch noch keiner kennt. Aber wie auch immer der Vertrag
gestaltet wird, so gilt der Grundsatz „Gesetz schlägt Vertrag“! Wir befürchten hier jahrelange Klageverfahren, die Umsetzung einer dritten Anlage und auch die Erweiterung des Windparks um weitere
Anlagen (siehe Herongen, Kerken - Rheurdt,…)
Keine Angst haben wir vor Regressansprüchen des Betreibers bei einer Absage durch den Rat, da ja nicht einmal ein Flächennutzungsplan besteht.
Wer dann schon Grundstücke gekauft hat wie nun der Betreiber, der hat halt einfach Pech gehabt.
Das es am Ende aus Sicht des Betreibers nur ums Geld und nicht das Erreichen von Klimazielen geht, steht für uns außer Frage!
Darum unser Fazit:
Eine Entscheidung für die Anlagen ist eine Entscheidung gegen Natur- und Artenschutz, gegen den Willen der Bürger und gegen
zukunftsorientiertes Wachstum unserer Gemeinde!