Sehr geehrte Damen und Herren,
leider ist festzustellen, dass der Vandalismus an Gemeindeeigentum auch in Wachtendonk verstärkt Einzug gehalten hat.
Wir stellen hiermit den Antrag 2 geeignete Foto- / Videoaufzeichnungsgeräte zu erwerben und diese an gefährdeten Stellen wie z. B. Grillhütte, Schutzhütte an der Sekundarschule, Spiel- und Bolzplätze, zeitlich wechselnd (temporär), aufzustellen.
Geräte, welche für die Wildbeobachtung eingesetzt werden verfügen über Nachtsichtoption und SD-Karten –Speicher.
Die Anschaffungskosten liegen hierfür zwischen 100€ und 200€.
Gemäß unserer Recherchen ist z. B in Rheinland-Pfalz eine Videobewachung in öffentlich zugänglichen Räumen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wir gehen davon aus, dass gleiches demnach auch in NRW möglich sein wird. Erste eigene Nachforschungen hierzu zeigen, dass dies auch in NRW zulässig ist. Jedoch sind die gesetzlichen Ausführungen hier deutlich komplexer beschrieben als dies in Rheinland-Pfalz erfolgt, weshalb eine rechtliche Beratung anzuraten ist. (siehe www.ldi.nrw.de)
In Rheinland-Pfalz kommt als gesetzliche Grundlage hier vor allem der § 34 LDSG in Betracht,
..wenn zur Aufgabenerfüllung oder die Wahrnehmung des Hausrechtes erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
Die Videoaufzeichnung ist zulässig, zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder zum Schutz der Funktionsfähigkeit gefährdeter öffentlicher Anlagen.
Als Anlage ein Prospektauszug für eine entsprechend einsetzbare Gerätschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Küppers
(Fraktionsvorsitzender)
Peter Philipps
(1. Vorsitzender)