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Friedhofsatzung / Gebührenordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit diesem Schreiben beziehen wir uns auf den Friedhof-Satzungsentwurf der Gemeinde für die Sitzung des Gemeinderates am 10. März 2016 sowie auf die dazugehörende Gebührenordnung.

Für ergänzende Informationen und zur Erweiterung der Sachstandkenntnis wurde von Seiten der WWG das Gespräch mit dem Friedhofsgärtner / Bestatter Aengenendt aufgenommen.

 

Nachfolgende Anträge werden gestellt:

 

A) Wir stellen den Antrag zur Überprüfung, wieso die Kosten und damit die Preise für die Nutzung der Friedhofseinrichtung im Vergleich zu den Nachbargemeinden und zu dem kirchlichen Friedhof in Wachtendonk, deutlich höher sind und wie sich dieses wettbewerbsmäßig negativ auswirkt bzw. auswirken kann.

Grundsätzlich sollten die Leistungen zu „marktübliche“ Preise angeboten werden können.

 

Wir gehen davon aus, dass zu hohe „Kostenpolitik“ es zunehmend schwieriger macht, die Voraussetzung für einen dauerhaften wirtschaftlichen Betrieb der Wankumer Friedhöfe aufrecht zu halten.

 

Als hoher Kostenblock soll hier exemplarisch die Abfallbeseitigungskosten in Höhe von 10.000€ angeführt werden. Da scheint z. B. der kirchliche Friedhof in Wachtendonk mit seiner Lösung über den ansässigen Friedhofgärtner preiswerter zu sein. Auch erscheint der Verwaltungsaufwand innerhalb des kirchlichen Friedhofes mit deutlich weniger Personalaufwand möglich zu sein, als der gemeindeeigene Friedhof.

 

B)§2 Zweckbestimmung:

Wir stellen den Antrag, dass grundsätzlich jede Person in Wankum beerdigt werden kann, sofern dieser Wunsch bekundet wird.

 

Wir teilen nicht die Annahme der Verwaltung, dass ein für Jedermann geltendes Aufenthaltsrecht dem Ansinnen der Wankumer Bürgerschaft widerspreche. Der Friedhof wird insbesondere von der älteren Generation häufig für einen Spaziergang genutzt. Es sind zahlreiche Bänke zum Verweilen aufgestellt. Touristisch interessant für auswärtige Gäste sind z.B. das Hochkreuz mit den mit den über 100-Jahre alten Bäumen, dem Familiengrab von Spee, der Kreuzwegstationen um nur einige Punkte zu benennen. Es wird beantragt den Wankumer Friedhof die „allgemeine Grünflächenfunktion“ zuzuordnen.

 

C)§3 Schließung

Wir sehen wegen des nicht ausreichend erfolgten Verwesungsprozesses nicht die Notwendigkeit einer Teilschließung auf dem Friedhof Hamesweg. Wir beantragen diese Flächen in der Form umzuwidmen, dass dort „Baumbestattungen“ (Idee eines kleinen Friedwaldes) stattfinden können.

 

D)§6 Verhalten auf dem Friedhof

Wir teilen nicht die Annahme der Verwaltung unter (5) (Toten-und Gedenkfeiern…)

Wir halten dieses für wenig praxisbezogen.

Wir stellen den Antrag dass Firmunterricht, Gedenkfeier und Gesang zum Todestag, sowie Lesungen hiervon ausgenommen werden.

 

Wir stellen den Antrag (2) i) dahingehend zu erweitern, dass Kleintiere in Käfig oder angeleint mitgebracht werden dürfen. Anmerkung: Es wurde bereits Friedhofbesucher mit angeleinter Katze oder mit einem Singvogel im Käfig bei Grabbesuchen gesehen.

 

D)§7 Gewerbliche Betätigung..

Den unter (6) erstellten Vorschlag der Verwaltung halten wir für wenig praxisbezogen. Als Beispiel sei hier genannt: Beerdigungen an Samstagen ziehen sich oftmals in den Nachmittag hinein; in der Pflanzsaison gibt das Wetter und nicht die Uhrzeit die Arbeitsmöglichkeit, vor Allerheiligen muss oftmals bis spät in den Abend gearbeitet werden. u.v.m.. Wir stellen den Antrag diesen Passus dementsprechend zu erweitern.

 

E)§8 Anzeigepflicht (4)

Wir stellen den Antrag diesen Passus zu streichen.

 

F)§9 Särge und Urnen

Wir stellen den Antrag den Absatz (3) dahingehend zu ändern, dass die Maße auf 2,10 Meter x 0,70 Meter erhöht werden. Die Praxis zeigt auf, dass häufiger große Menschen beerdigt werden.

 

G)§11 Ruhezeiten

Wir stellen den Antrag die Ruhezeiten wie folgt festzulegen.

25 Jahre für Urnen, ansonsten 30 Jahre

 

H)§12 Umbettung

Die Praxis lehrt, dass der Vorschlag nicht umsetzbar ist.

Wir stellen den Antrag diesen Absatz wie folgt zu ändern.

„Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen-und Aschereste verbleiben im Grab auf der untersten Ebene“

 

I)§13 Arten der Grabstätten

Wir stellen den Antrag die Arten der Grabstätten wie folgt zu erweitern:

  • Kolumbarien
  • Urnengemeinschaftsgräber
  • Moderne Grabformen, Themengrabflächen wie Kräuter-, Zen-, Rosengarten, Gemeinschaftsgrabflächen für selbstbestimmte Gruppen, (Vereine, Lebensgemeinschaften, etc..)

Wir weisen in diesem Zusammenhang für weitere Informationen zu dem Wandel in Friedhofnutzung und Bestattungsarten auf „Fritz Roth, Bergisch-Gladbach.

 

J)§20 Aschenbeisetzung ohne Urne

Hinweis zu(2) Gemäß unserer Recherche ist es erlaubt auf den Pflastersteinen rundherum kleine Gedenkplättchen anzubringen.

 

K)§21 Pflegefreie Grabstätten

Mit Bezug auf gewohnte Praxis stellen wir den Antrag den (1) dahingehend zu erweitern, dass in der Zeit von Oktober bis einschließlich Ostern kleiner Grabschmuck zugelassen ist.

 

L)§24 Material

Wir stellen den Antrag den (3) dahingehend zu erweitern, dass andere Materialien nicht grundsätzlich verboten sind, sondern zur Einzelfallgenehmigung der Friedhofverwaltung vorgelegt werden können.

 

M)§25 Maße und Anzahl der Grabmäler

Die Praxis, auch auf anderen Friedhöfen zeigt, oftmals größere liegende Grabmäler, was für den Betrachter in einer höheren Individualität auch als angenehm empfunden wird.

 

Wir stellen den Antrag den (3) dahingehend zu erweitern, dass abweichende größere Maße der Friedhofverwaltung zur Genehmigung vorgelegt werden können.

 

N)§31 Herrichtung und Unterhaltung

Gänzlich auf Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel zu verzichten halten wie für äußerst gefährlich. Exemplarisch sei hier die Eichenspinnerraupe oder eine Pflanzen-Epidemie zu erwähnen die auch auf andere Kulturen außerhalb des Friedhofes überspringen könnte.

Wir stellen den Antrag diesen Passus wie in der alten Fassung wieder aufzunehmen.

 

O)§34 Benutzung der Leichenkammern und der Trauerhalle.

Wir stellen den Antrag die Nutzung der Leichenhalle auf eine 24/ 48/ 72… Std-Regelung umzustellen und die Preiskalkulation analog der Mitbewerber anzupassen. Unserer Recherche ergaben einen Tagessatz von 70,00€.

Wir stellen den Antrag den (3) dahingehend zu erweitern, dass bestimmte Nutzungszwecke von einer Gebühr befreit werden, wie z. B. Gesang zur Ehren der Toten durch Gesangsverein,

und Rosenkranzgebete, sowie weitere bis zu 10 Veranstaltungen im Jahr wenn diese sozialen Zwecken dienen oder im Sinne von Werbung für den Friedhofstandort zu bewerten wären.

 

Exemplarisch für letztere seien hier genannt:

  • Lesung für alle im vergangenen Jahr verstorbenen und in Wankum beigesetzten Personen.
  • Firmgruppen
  • Besuche durch Hospize

Es ist festzustellen, dass vermehrt auf die Anmietung der Kapelle verzichtet wird, aber zur Einsegnung vor dem Hochkreuz Aufstellung genommen wird.

Die Kosten für die Einsegnung in unsere Kapelle werden mit 256€ in Rechnung gestellt. Zur Anmerkung. In Straelen kostet dies nur 96,00€

Wir stellen den Antrag die Kosten für die Einsegnung, unabhängig, ob diese in der Kapelle, oder unter dem Hochkreuz stattfindet, auf pauschal 150,00€ festzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Matthias Küppers

(Fraktionsvorsitzender)

 

Peter Philipps

(1. Vorsitzender)

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Friedhofsatzung / Gebührenordnung
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